Kostenplanung

DIN 276 "Kosten im Hochbau" gibt vier Kostenermittlungsarten vor. Hierzu existieren unterschiedliche Genauigkeitsanforderungen. Für alle vier  Kostenermittlungen (Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag und Kostenfeststellung) gibt es ein einheitliches Gliederungsschema, dass alle Kosten in (zunehmend weiter aufgefächerte) Kostengruppen einteilt.

Zusätzlich zur Kostenplanung hinaus bieten wir auch die Kostensteuerung (Kosten- management) als zusätzliche Leistung an.

   Kostenschätzung

   Kostenberechnung

   Kostenanschlag

   Kostenfeststellung

 

   Die Kostenschätzung nach DIN 276 dient zur überschlägigen Ermitt- lung der Gesamtkosten und ist (vorläufige) Grundlage für Ihre Finanzierungsüberle- gungen. Grundlage für die Kostenschätzung sind möglichst genaue Bedarfsangaben (z.B. Flächen) und erste Planunterlagen (Strichskizzen).

   Die Kostenberechnung nach DIN 276  ist eine rechnerische Prognose der voraussichtlichen Gesamtkosten. Als Entscheidungsgrundlage für Sie, ob die Bau- maßnahme wie geplant durchgeführt werden kann, ist sie besonders wichtig. 

 

Deshalb verwenden wir entsprechende Sorgfalt darauf: 

  Grundlagen sind genaue Bedarfsangaben und fortgeschrittene Planunterlagen (Vorentwurfs- und Entwurfszeichnungen), bereits ermittelte Flächen und Raumin- halte (nach DIN 277) und die ausführliche Objektbeschreibung (mit Standardfest- legungen). Aufgrund dieser Daten "zerlegen" wir den Entwurf in "Kostenelemente" (Baugrube, Gründung, Außenwandflächen, Innenwandflächen, Deckenflächen, Dachflächen und zweckmäßige Kenngrößen für die Gebäudetechnik)

  Damit sind die wesentlichen Kostencharakteristika des jeweiligen Gebäudes so er- fasst, dass sie mit statistischen Werten aus vergleichbaren Vorhaben zu Gesamt- kosten hochgerechnet werden können. 

  Wir verlassen uns dabei nicht (nur) auf eigene Erfahrungswerte, sondern verwen- den objektives Datenmaterial als Rechengrundlage. Das BKI (Institut Baukosten- informationszentrum Deutscher Architektenkammern) wertet fortlaufend fertiggestellte Bauvorhaben bundesweit, aus und arbeitet diese statistisch auf; auf die jeweils aktuellen Daten haben wir Zugriff. 

  Aus einer Gruppe strukturell vergleichbarer Bauvorhaben bilden wir gewichtete Mittelwerte, die wir dann der Berechnung Ihres Gebäudes zugrundelegen. 

Dieses Verfahren ist aufwändig, es dient aber ihrer Sicherheit:  Seit 1992 (als wir mit statistischen Berechnungsverfahren begonnen haben) ergab sich bei keinem einzigen (bei unveränderter Planung) durchgeführten Bauvorhaben eine Abweichung über 10%. (Damit liegen wir übrigens erheblich über der geforderten Genauigkeit.)

   Der Kostenanschlag nach DIN 276  dient der genauen Ermittlung tat- sächlich zu erwartender Kosten. Er ist eine Zusammenstellung ausgewerteter Unter- nehmerangebote (vergabereif oder vergeben) und wo diese noch nicht vorliegen, entsprechender Eigenberechnungen auf Grundlage der Ausführungsplanung. In Ge- genüberstellung zur Kostenberechnung ist er ein wertvolles Hilfsmittel zur Kostenkon- trolle und Kostensteuerung, da er sich möglicherweise abzeichnende Abweichungen rechzeitig genug transparent macht, um noch korrigierend eingreifen zu können.

   Die Kostenfeststellung nach DIN 276  dient zum Nachweis tatsäch- lich entandener Kosten. Als Report der Ist-Kosten ist sie eine Dokumentation der Ge- samtkosten, so wie sie tatsächlich angefallen sind, oder zur Zahlung anstehen.

Gegenübergestellt zu Kostenberechnung und Kostenanschlag ist er ein wertvolles Hilfsmittel zur Kostenkontrolle und Kostensteuerung, da er sich möglicherweise ab- zeichnende Abweichungen rechzeitig genug transparent macht, um noch korrigie- rend eingreifen zu können.

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Weitere Informationen zum operativen Kostenmanagement

    

 

Leistungsphasen nach HOAI (Architektur)

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02.03.2005