Wie Architekten arbeiten .... |
Was ist ein Architekt ? Ein Techniker, sagen die einen. Ein Künstler sagen die anderen. Ein Manager meinen manche. So gesehen ist das alles zu oberflächlich und nicht unbedingt treffend. Der Gesetzgeber hat seine Aufgaben so definiert: "Berufsaufgabe des Architekten ist die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken oder im Städtebau" (Art. 1 Abs.1 Bayer. Architektengesetz), wozu auch "die Beratung, Betreuung und Vertretung des Bauherrn in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden Fragen sowie die Überwachung der Ausführung" (Art. 1 Abs.1 Bayer. Architektengesetz) gehört. Wir sehen das auch so: Zuallererst ist der Architekt der Berater des Bauherrn. Daran orientieren sich alle anderen Tätigkeiten: als Entwerfer, Gestalter, Verhandler bei Behörden, Konstrukteur, Techniker, Organisator, und so fort .... (Quelle Bayerische Architektenkammer)
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Was tut der Architekt ? Er berät und organisiert seinen Auftrag nach den Bedürfnissen des Bauherrn und den Erfordernissen der Aufgabe. Er hört die Wünsche des Bauherrn an, reflektiert sie und berät dazu. Zusammen mit dem Bauherrn analysiert er den Bedarf, entwickelt Konzepte und konkretisiert aus den Wünschen eine klare Aufgabenstellung als Arbeitsbasis. Dabei hat er die äußeren Zwänge - meist die Faktoren Boden, Geld und Zeit - von Anfang an zu berücksichtigen. Er entwirft. Er sondiert bei und verhandelt mit den Behörden und reicht die Antrags- unterlagen auf Genehmigung ein. Er konstruiert und detailliert, holt Angebote ein und prüft sie kritisch. Er überwacht die Bauausführung und rechnet ab. Und bei all diesen verschiedenartigen Tätigkeiten darf er selbstverständlich eines nie aus dem Blick verlieren: die Kosten. Die üblicherweise nötigen Tätigkeiten hat der Gesetzgeber in einem Leistungsbild zusammengefasst. Am Ende dieser Tätigkeiten entsteht idealerweise ein Bauwerk, das den Bedürfnissen und Wünschen des Auftraggebers entspricht, langlebig und schön ist und damit werthaltig bleibt. Dabei muss nicht nur die Errichtung im Kostenrahmen geblieben sein, es muss immer auch wirtschaftlich zu nutzen sein. Außer Neubauten gibt es natürlich noch viele andere Aufgaben: Umbauten und Instandsetzungen, Innenraumgestaltungen und Freianlagen, städtebauliche Vorhaben, Verkehrsanlagen u.v.m.. Im übertragenen Sinne, gilt hierfür das selbe.
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Braucht man den Architekten ? Bauen ist kein Selbstzweck, Bauen ist fast immer eine lästige Notwendigkeit um eine bestehende Situation zu verbessern, etwa um besser zu wohnen, effektiver arbeiten oder kostengünstiger produzieren zu können. Oder, was auch häufig Anstoß ist, Wachstum und Strukturwandel zwingen zu bau- lichen Anpassungen oder Neubauten. Allerdings: Kaum jemand baut im Grunde gerne. Das ist eigentlich verständlich. Bauen bedeutet erst einmal Staub und Lärm, bereitet Umstände und vor allem kostet es viel Geld. Außerdem kostet es Zeit und damit schon wieder Geld, etwa für Zinsen, Produktionsausfälle, Provisorien. Deshalb ist Bauen eine viel zu wichtige Sache um unorganisiert vorzugehen, oder sich Zufällen auszuliefern.
Die beste Vorsorge gegen Unannehmlichkeiten beim Bauen ist gute Planung. Planung betrifft dabei nicht nur das gewünschte Endergebnis, sondern auch den Ablauf, also den Weg auf das Ergebnis hin. Jeder gute Architekt weiß das.
Muss man einen Architekten beauftragen ? Das hängt von der Größe und Schwierigkeit der Bauvorhaben ab. Vorgeschrieben ist die Inanspruchnahme des Architekten nur noch für "große" Bauvorhaben und auch dort nicht mehr für das gesamte Leistungsspektrum. (Das ist heute in Bayern und in einigen anderen Bundesländern so geregelt, anders- wo gelten strengere Vorschriften. Der bayerische Gesetzgeber geht neuerdings nicht mehr von der Überlegung aus, ob der Bauherr professionelle Beratung oder Planung braucht; er schreibt die Beauftragung eines Architekten nur noch dort zwingend vor, wo er selbst das übergeordnete staatliche Ordnungsinteresse sieht. )
Der Gesetzgeber geht heute vom Leitbild des verantwortungsvollen und kundigen Bauherrn aus. Er schützt ihn deshalb nicht mehr vor den Folgen unzureichender Planung und vor falschen Entscheidungen (und auch nicht vor Scharlatanen).
Wir müssen, und wir können mit dieser neuen Rechtslage leben: Wir wünschen uns sowieso den Auftraggeber der uns beauftragt weil er seinen Nutzens aus unseren Leistungen erkennt, nicht aber nur deshalb weil er es "muss".
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Genügt zum Bauen nicht der Bauunternehmer allein ? . Ohne Pläne kann auch er nicht bauen. Wo er sie anfertigen lässt, wissen Sie nicht und Sie können darauf auch keinen Einfluss mehr nehmen. Vielleicht plant das Bauunternehmen auch selbst. Die Pläne zahlen Sie trotzdem, auch wenn sie nicht gesondert auf der Rechnung erscheinen. Denknotwendig sind sie im Gesamtpreis einkalkuliert, also mit inbegriffen. Was Sie vermeintlich gespart haben zahlen Sie also - unter dem Strich - mit höheren Baukosten.
"Planung und Ausführung in einer Hand" ? Was sich in der Werbung von Baufirmen zunächst scheinbar vernünftig und wirtschaftlich anhört, führt in der Praxis häufig genau zum Gegenteil. Der Schlüsselfertig-Bauunternehmer will dem Bauherrn sein Produkt verkaufen. Kann man es einem Bauunternehmen, das zugleich auch plant, verdenken, wenn bei der Planung weniger Gestaltungs- und Qualitätskriterien als vielmehr die eigene Rendite im Vordergrund stehen? Nachdem der Pauschalpreis vorweg fixiert ist, macht der Unternehmer seinen Gewinn damit, dass er spart, also möglichst wenig für den Bau ausgibt. Das geht zulasten der Qualität. (Und wenn der Bauherr dann später doch noch das eine oder andere Extra oder nur kleine Änderungen wünscht ist er seinem Gegenüber quasi 'ausgeliefert' und wird nach allen Regeln der Kunst 'abkassiert'.)
Damit gibt es - von Anfang an - einen ganz klaren Interessengegensatz; keine gute Konstellation.
. Bewährter Grundsatz: Planung und Ausführung trennen.
Beim Planen und Bauen mit dem Architekten wird die Planung bis zum fertigen Entwurf im persönlichen Gespräch mit dem Bauherrn entwickelt. Der Architekt holt die verschiedenen Angebote ein und stellt genaue Leistungsverzeichnisse auf. Er prüft und vergleicht sie nicht nur in Hinblick auf die Kosten, sondern auch auf die Qualität und Vollständigkeit der angebotenen Leistungen. Der Architekt berät mit seinem ganzen Fachwissen, der Bauherr entscheidet.
Die Bauausführung gehört in andere Hände, in die ausgewählter ,fachkundiger Firmen und Handwerker. Im Interesse des Bauherrn koordiniert und kontrolliert der Architekt alle am Bau Beteiligten. Nur so wird für den Bauherrn die jederzeitige Einflussnahme in allen Phasen des Planens und Bauens garantiert.
Mit Ihrem Architekten haben Sie einen unabhängigen Berater, der frei von Unter- nehmens-, Lieferanten- und Bankinteressen ist. Wollen Sie darauf verzichten?
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Ist das Architektenhaus teurer ? . Nein. Eine aktuelle Untersuchung des Bundeswirtschaftsministerium bestätigt: Die klassische Baumethode, nämlich das Bauen mit dem freien Architekten, kommt dem Auftraggeber, unter dem Strich, am günstigsten. .. Unabhängig Planung - exakte Ausschreibung - gewerkeweise Einzelvergabe und gewissenhafte Abrechung durch den Architekten führt am Ende zu einem finanziell deutlich günstigeren Ergebnis als die Schlüsselfertigauftrag an einen Bauträger oder Bauunternehmer. . Zusammengefasst: Für das selbe Geld, oder sogar für weniger, als Sie für ein Aller- welts-Kataloghaus, vielleicht mit ein paar modischen Anpassungen, zahlen, können Sie auch "Ihr Haus", also ein individuelles und ganz auf Bedürfnisse zugeschnittenes Architektenhaus haben, das über viele Jahrzehnte einen soliden wirtschaftlichen und einen hohen ideellen Wert darstellt. . |
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Hat der Architekt die Kosten im Griff ? . Die Kostenplanung ist integraler Teil jedweder Planung. Die Kosten werden anfangs budgetiert, während des Planungsfortschrittes werden mehrere Kostenermittlungen, mit zunehmender Detaillierung und Genauigkeit aufgestellt. Die Kostenkontrolle, also der fortlaufende stetige Soll-Ist-Vergleich ist Standard. . . |
Wie wird man Architekt ? . Die Berufsbezeichnung "Architekt" ist gesetzlich geschützt. Die Zugangsvoraussetzun- gen zum Architektenberuf sind strikt geregelt. Zunächst bedarf es des Studiums der Architektur an einer Universität oder Hochschule. Der erfolgreiche Abschluss berechtigt noch nicht dazu sich "Architekt" zu nennen. Vor die Eintragung in die Architektenliste, wird eine dreijährige Berufspraxis unter Anleitung eines eingetragenen Architekten vorausgesetzt. Während dieser "Lehrzeit" muss der "Absolvent im Praktikum" alle grundlegenden Tätigkeiten, vom Entwurf über die technische und wirtschaftliche Planung, Bauleitung und Abrechnung durchlaufen. Flankiert wird dies durch entsprechende theoretische Lehrgänge der Architektenkammer. Erst dann sind die Voraussetzungen der Eintragung erfüllt. Erst dann kann sich der Architekt niederlassen. Und die Berufsordnung verlangt ihm allerdings auch dann noch die laufende Fortbildung ab.
Diese Vorschriften dienen letztlich dem Schutz des Bauherrn, der sich bei Beauftra- gung eines Architekten auf ein hohes Niveau verlassen können soll, sind also, im besten Sinne, Verbraucherschutz. Wer sich als Architekt bezeichnet ohne Architekt zu sein, oder eine Auftraggeber bewusst im Irrglauben darüber lässt, handelt min- destens ordnungswidrig, in manchen Fällen wird dies auch als Betrug anzusehen sein. (Ein getäuschter Auftraggeber kann sich, i.d.R., auf die Nichtigkeit eines mit Nichtarchitekten geschlossenen Architektenvertrages berufen.). |
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Wofür haftet der Architekt ? Der Architekt haftet für alle eigenem, von ihm zu vertretenden Planungs- und Über- wachungsfehler. Dafür hat er sich ausreichend zu versichern. Wir sind, standardmäßig, für Personenschäden bis 1.000.000,- €, für Vermögens- schäden bis 500.000,- € je Bauwerk versichert. Wo objektbezogen erforderlich, wird der Versicherungsschutz entsprechend erhöht.
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