Förderungen - Baugeld  -  Finanzierung

Wo gibt es Informationen zur Wohnungsbauförderung ?
Wann gibt es die Eigenheimzulage und wie hoch ist sie ?
Wann gibt es Baukindergeld und wie hoch ist es ?
Wie lange gibt es die Eigenheimzulage noch ?

Welche sonstigen Förderprogramme gibt es aktuell ? 

Hypotheken - Welches Institut finanziert am günstigsten ?    Links zu Direktanbietern
Baufinanzierung: Konditionen vergleichen !
Annuitäten-Darlehen oder Versicherungshypothek ?
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   Wo gibt es Informationen zur Wohnungsbauförderung ?

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Die von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern in der Reihe "Arbeitsblätter für den Wohnungsbau" herausgegebene Broschüre gibt einen Überblick über die staatlichen Finanzhilfen und Steuervergünstigungen im Zusammenhang mit dem Wohnungsbau und dem Wohnen. Sie enthält die aktuell gültigen Bestimmungen für die Förderung beim Neubau oder Kauf von Woh- nungen, beim Aus- und Umbauen, beim Erhalten und Modernisieren. Die Broschüre kann ab sofort kostenlos bei der Obersten Baubehörde, Abteilung Wohnungswesen und Städtebauförderung, Franz-Josef- Strauß-Ring 4, 80539 München, E-Mail: poststelle@stmi-obb.bayern.de, bezogen werden oder aus dem lnternetangebot www.innenministerium.bayern.de/abteilungen/fach_wowesen heruntergeladen werden.

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   Wann gibt es die Eigenheimzulage und wie hoch ist sie ?

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Für die Eigenheimzulage gelten Einkommensgrenzen. Maßgeblich hierfür ist der Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr der Antragstellung und im Jahr davor. Die Summe der Einkünfte in diesen beiden Jahren darf 70.000 € (früher 81.807 € = 160.000 DM) für Alleinstehende bzw. 140.000 € (früher 163.614 € = 320.000 DM) für Verheiratete nicht überschreiten. Diese Grenze erhöhen sich um 30.000,- € (früher 30.678 € =60.000 DM) pro Kind. Für eine Ehepaar mit zwei Kindern beträgt die Fördergrenze beispielsweise 200.000 €.

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Förderberechtigte erhalten für Neubauten, wie für Altbauten, jetzt einheitlich jährlich maximal  1.250 € (bis zum 31.12.2003 für Neubauten 2.556 € = 5.000 DM), höchstens aber 2,5 Prozent von maximal 50.000 € Anschaffungskosten, jeweils über einen Zeitraum von 8 Jahren. Neu 2004:  Für Ausbauten und Erweiterungen erfolgt grundsätzlich keine Förderung mehr.

Ausgezahlt wird die Bauzulage vom örtlichen Finanzamt, und zwar jeweils im März (mit Ausnahme des Jahres der Antragstellung). Der Antrag muss ebenfalls beim Wohnsitzfinanzamt gestellt werden. Die Kinderzulage ("Baukindergeld") wird auch weiterhin zusätzlich gewährt.

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Eigenheimzulagegesetz (Volltext)

 

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   Wann gibt es Baukindergeld und wie hoch ist es ? 

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Zur Grundförderung der Eigenheimzulage kommt die Kinderzulage ("Baukindergeld") von 800 € (unverändert seit 01.01.2004, abgesehen von einer 'Abrundung' im Rahmen der Umstellung auf €) pro Kind und Jahr hinzu. Sie wird mit der Eigenheimzulage zusammen ausgezahlt. Berücksichtigt werden Kinder unter 18 Jahren, die zum Haushalt gehören. Zwischen 18 und 27 Jahren kann für Kinder nur dann die Zulage beantragt werden, wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden, ein soziales Jahr, Wehr- oder Zivildienst leisten. (Über Einzelheiten informiert das zuständige Wohnsitzfinanzamt.)

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   Wie lange gibt es die Eigenheimzulage noch ? 

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Die Eigenheimzulage hat (eigentlich wider Erwarten) das Jahr 2003, wenn auch in stark reduzierter Form, überlebt. Angesichts der desolaten Staatsfinanzen ist aber davon auszugehen dass die Abschaffung der Eigenheimzulage auf den Streichlisten der Politiker immer noch weit oben steht und dass das im Herbst wieder zum Thema werden wird. Dass dieses Gesetz den 31.12.2005 nicht überlebt gilt als sicher. 

Dieses Jahr sollte also, auch wenn erst in zwei, drei Jahren gebaut werden soll,  gehandelt werden: Wird der Bauantrag gestellt, solange dieses Gesetz gilt, ist die Zulage (jedenfalls nach bisheriger Verlautbarung des Bundesfinanzministeriums vom 14.12.2003, die den 'Beginn der Baumaßnahme' mit der Einreichung des Bauantrags definiert) erst einmal gesichert. Die erteilte Baugenehmigung gilt in der Regel für zwei Jahre, kann aber bis zu zweimal verlängert werden. Sie müssen also nicht unbedingt sofort mit dem Bauen beginnen. 

(Dazu, wie und wie lange Sie die Förderzusage 'einfrieren' können, kann Ihnen aber nur Ihr Steuerberater  kompetente Auskunft geben.)

 

Bitte bedenken Sie aber: Eine Baueingabe ist kein Formalakt, sondern steht am Ende des Entwurfsprozesses. Die ideale Lösung sollte bis dahin gefunden sein. Unverhältnismäßiger Zeitdruck ist dazu keine gute Voraussetzung. Um die Findungs- und  Optimierungsphase nicht unnötig zu verkürzen, sollten Sie die verbleibende Zeit bis zur 'Deadline' nicht ausreizen. (Nachträgliche Änderungen an der genehmigten Planung kosten nicht nur unnötig, sie könnten u.U. auch die Förderung gefährden.) 

 

 

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   Welche sonstigen Förderprogramme gibt es aktuell ? 

Siehe auch:  Förderung Bestand/Umbau

 

Programm:

100 000-Dächer Programm

Gefördert wird:

Photovoltaik, Solarthermie

Fördergebiet:

bundesweit

Ansprechpartner:

Deutsche Ausgleichsbank (DtA)

Adresse:

Wielandstraße 4 53173 Bonn
0228/83 10

Internet:

http://www.dta.de

Förderbedingungen:

Zinsgünstiges Darlehen


Programm (neu)  :

CO2-Gebäudesanierungs-Programm der KfW

Gefördert wird:

Maßnahmenpakete aus Heizungsmodernisierung, Wärmedämmung und Fenstererneuerung an rd. 330.000 Wohnungen im Altbaubestand 

Fördergebiet:

bundesweit

Ziel:

Die Förderung soll den Kohlendioxyd-Ausstoß beim Gebäudebestand um mindestens 40 kg/m² Wohnfläche reduzieren.

Ansprechpartner:

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) - (Abwicklung über Geschäftsbanken /Hausbank)

Adresse:

Palmengartenstraße 5-9  60325 Frankfurt am Main
069/74 31-0

Förderbedingungen:

Zinsverbilligte Darlehen der KfW. Gefördert werden bis zu 100% der Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (Architekt, Energieberatung, etc.), maximal  250 pro m2 Wohnfläche. Das CO2-Gebäudesanierungs-Programm steht allen Trägern förderfähiger Investitionen im Woh- nungsbestand offen. Antragsteller können  selbstnutzende Eigentümer, als auch private Vermieter, Wohnungsunter- nehmen und Kommunen sein. 

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem "Wind- hundverfahren", wer zu spät kommt, geht leer aus. Voraussetzung ist die Bestätigung eines bauvorlagebe- rechtigten Architekten, dass mit den Maßnahmen eine CO2-Einsparung von mind. 40 kg/m2 Wohnfläche p.a. erreicht wird.


Programm:

Ökozulage

Gefördert wird:

Photovoltaik

Fördergebiet:

bundesweit

Ansprechpartner:

 

zuständiges Finanzamt

 

Programm:

Holz- und Biomasseheizungen in Bayern

Gefördert wird:

Holzfeuerungsanlagen, Biomasse

Fördergebiet:

Bayern

Ansprechpartner:

C.A.R.M.E.N. e.V

Adresse:

Technologiepark 13  97222 Rimpar
09365/8 06 90

Förderbedingungen:

Individueller Zuschuss


Programm:

Nutzung erneuerbarer Energien

Gefördert wird:

Solarthermie

Fördergebiet:

Bayern

Ansprechpartner:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie

Adresse:

Prinzregentenstraße 28   80538 München
089/21 62 01

Förderbedingungen:

Individueller Zuschuss

 

Programm:

Nutzung erneuerbarer Energien

Gefördert wird:

Wärmepumpen

Fördergebiet:

Bayern

Ansprechpartner:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie

Adresse:

Prinzregentenstraße 28  80538 München
089/21 62 01

Förderbedingungen:

400 Mark pro kW installierter Heiznennleistung als Zu-wen- dung, jedoch max. 30 % der förderfähigen Kosten und höchstens 25 000 DM pro Anlage. 

Die Fortführung/Wiederauflegung des Programms ist fraglich. Eile ist geboten.

 

Weitere Förderungsmöglichkeiten (Bestand/Umbau)

 

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   Hypotheken - Welches Institut finanziert am günstigsten ? 

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Geld ist eine Ware wie jede andere. Sie sind Kunde und nicht Bittsteller. Warum sollten Sie deshalb nicht verhandeln? 

Für einen raschen Marktüberblick über die günstigsten Konditionen ist das Internet hilfreich. Viele Direktanbieter vermitteln Hypotheken über diesen Weg. Zinsen für Direkt-Hypotheken sind bis zu einem halben Prozent niedriger als in der Bankfiliale "um die Ecke". Über zehn, fünfzehn Jahre macht das, bei höheren Finanzierungen, gut und gerne 25.000 € weniger an Zinsen aus, Geld das Sie bestimmt sinnvoller für anderes ausgeben können.

Das Problem ist: Bei Direktanbietern via Internet bekommen Sie keine oder kaum Beratung. Trotzdem, konsultieren Sie lieber Ihrem Steuerberater oder einen unab- hängigen(!) Finanzierungsberater, um ein maßgeschneidertes Finanzierungskon- zept für Sie zu entwerfen. Ein paar Beratungsstunden kosten Sie weniger als  die Zinsaufschläge der niedergelassenen Filial-Institute. Außerdem können Sie sich anbieterunabhängig beraten lassen. Für Ihre Finanzierung suchen Sie sich dann den günstigsten Anbieter.

Einen guten Einstieg bei der Suche finden Sie beispielsweise hier:

Wirtschaftswoche-Hypothekenrechner 

Neutrale Konditionen-Vergleichsberechnung mit den aktuell 15 günstigsten Baugeldanbietern (mit Links)

Handelsblatt Investor: Übersicht Hypotheken im Netz

Linkliste zu Direktanbietern mit günstigen Konditionen. Guter Einstieg für die Konditionen-Recherche

 

 

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   Konditionen vergleichen ! 

Hypotheken und Grundschuldkredite haben viele Parameter, die den direkten Vergleich erschweren: Nominal- und Effektivzinsen, Auszahlungsquote (Disagio), Schätz- und Bearbeitungsgebühren.

Es gibt eine effektive Methode, wie Sie die unterschiedlichen Angebote ver- gleichbar machen: Lassen Sie sich die Gesamtzahlungen (Annuitäten und Gebüh- ren) und die Restschuld nennen, die Sie nach Ablauf, bzw. nach fünf, oder zehn Jahren haben. Ziehen Sie davon den ausgezahlten Betrag ab. Hieran ersehen Sie, was Sie der Kredit insgesamt kostet. 

Manches Angebot, dass mit günstigem Zinssatz lockt, sieht in diesem Licht dann gar nicht mehr so günstig aus.

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Stellen Sie die Bank auf die Probe: Lassen Sie sich ein Angebot bei 100% Auszahlungskurs machen. Vergleichen Sie nun den genannten Effektivzins mit dem aktuellen Geldmarktzins (der Zins, den Banken untereinander zahlen) für die selbe Laufzeit (sie finden ihn im Wirtschaftsteil der meisten überregionalen Zeitungen und im Handelsblatt). Ein üblicher Aufschlag von 0,5% bis 0,8% ist marktüblich. 0,5 % oder weniger ist extrem günstig; bei mehr als 0,8% werden Sie übervorteilt. Sie sollten sich dann besser anderswo umsehen.

 

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   Annuitäten-Darlehen oder Versicherungshypothek ? 

Die übliche Alternative zum normalen Hypotheken-Darlehen, für das Sie eine feste Annuität leisten, ist die Versicherungshypothek. Sie hat in der Regel einen merklich niedrigeren Zinssatz und u.U. steuerliche Vorteile.

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Sofern Sie ein Annuitäten-Darlehen mit gleichbleibender Annuität abschließen, zahlen Sie monatlich einen bestimmten Betrag, der aus Zins und Tilgung besteht. Durch die Tilgung wird der Schuldbetrag etwas weniger und damit auch die Zinsen; von Annuität zu Annuität steigt der Tilgungsanteil kontinuierlich an. 

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Die Versicherungshypothek ist tilgungsfrei. Nach Ablauf ist der gesamte Betrag abzulösen, dem dann eine darauf abgestimmte Lebensversicherung entgegen- steht. Im Gegensatz zum Annuitäten-Darlehn zahlen Sie aber bis zuletzt Zinsen auf den vollen Darlehensbetrag, was den niedrigeren Zinssatz leicht aufwiegt. Deshalb muss ihr "Tilgungsanteil", den Sie quasi in die Lebensversicherung einbe- zahlt haben, entsprechend "gearbeitet" haben. (Zuletzt mussten aber viele Lebensversicherungen ihre Gewinnprognosen deutlich nach unten korrigieren.)

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Welche Finanzierungsform günstiger ist, kann nicht allgemein beantwortet wer- den. Bei der Versicherungshypothek kommt es ganz darauf an, wie die Versiche- rung aussieht, die Sie abschließen müssen. Dazu sollten Sie in jedem Fall Ihren Steuerberater befragen, denn die erhofften Steuervorteile treten nur bei peinlicher Einhaltung von Formalien ein. Grundsätzlich sollten Sie eine Lebensversicherung zum Zwecke der Baufinanzierung nur anschließen, wenn die Konditionen der Police so sind, dass Sie diese Versicherung auch abschließen würden, wenn Sie den damit besicherten Kredit nicht bräuchten.

 

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07.07.2003, aktualisiert 22.08.2005