Bestandsimmobilien:

Neue Förderungsmöglichkeiten

 

 

Hinweis: Derzeit ist noch nicht klar, ob und in welchem Umfang die Programme aus 2003 dieses Jahr wiederaufgelegt werden. Angesichts der Unstetigkeit der Bundes- politik lassen sich dazu heute auch keine Vorhersagen treffen. Trotzdem kann angenommen werden, dass im 1. Quartal 2004 die meisten Programme, vielleicht  in modifizierter Form, fortgeführt werden. Wahrscheinlich wird es Neuauflagen aber nur in stark vermindertem Umfang geben. 

(Das bedeutet für Sie, dass Anträge vergleichsweise rasch gestellt werden sollten, da  knappere Fördermittel entsprechend schneller verbraucht sein werden.  Selbstverständlich sind wir unseren Auftraggebern bei der Antragstellung behilflich.)  

 

Wir informieren auf dieser Seite aktuell über die Entwicklung:

(*Stand 2003, nicht aktualisiert)

 

 

Wohnraum-Modernisierungsprogramm (KfW) 

 

Wohnumfeldverbesserung *

 

CO2-Programm Energiesparhaus '60 (aktualisier/fortgeführt 2004)

 

CO2-Programm mit neuen Förderkomponenten *

 

Förderbedingungen /Anträge  (aktualisier/fortgeführt 2004)

 

Was können wir für Sie tun? 

KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm 

Seit dem 22.04.2003 steht das neue – im Rahmen des Konjunkturprogramms der Bundesregierung angekündigte – KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm 2003 zur Verfügung.

 

Darlehen aus diesem Programm gibt es zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden (im gesamten Bundesgebiet) durch:

 

bauliche Modernisierungen zur Gebrauchswertverbesserung sowie Instandsetzungsmaßnahmen zur Behebung baulicher Mängel durch Reparatur und Erneuerung (z.B. Schallschutz, Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallationen, Heizung, Dach, Fassade, Fenster, Fußboden, Treppe, Wasserversorgung),

bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse z.B. Gemeinschaftsanlagen, 

An- und Ausbau von Balkonen,

Loggien, Nachrüstung von Aufzügen,

bauliche Maßnahmen zur Aufwertung der nach einem Teilrückbau verbleibenden Wohngebäude (z.B. Modernisierung, Instandsetzung, Grundrissveränderung, Dachaufbau auf partiell rückgebauten Wohngebäuden)

 

 

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Verbesserung des Wohnumfeldes 

bei Mehrfamilienhäusern im Rahmen des KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogrammes 2003  (neu)

Darlehen aus diesem Programm gibt es zur Verbesserung des Wohnumfeldes bei Mehrfamilienhäusern (ab drei oder mehr Wohneinheiten (im gesamten Bundes- gebiet) z.B. durch:

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Schaffung von Grünanlagen, 

gebäudebezogene Außenanlagen, 

Anlage von Spielplätzen, etc..

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Anträge können über Banken und Sparkassen gestellt werden. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Maßnahmeträger an selbstgenutzten und/oder vermieteten Wohngebäuden (z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Gemeinden).

Mit diesem Programm sollen Darlehen in Höhe von voraussichtlich 8 Mrd. € ausgereicht werden. In diesem Rahmen wird der Zinssatz, in den ersten drei Jahren (für Anträge, die noch im Jahr 2003 bei der KfW gestellt wurden für die ersten vier Jahre) aus Mitteln des Bundes verbilligt. Die Laufzeit des Annuitätendarlehens beträgt bis zu 30 Jahre bei mindestens einem und höchstens fünf tilgungsfreien Anlaufjahren. Die Zinsbindungsfrist beträgt wahlweise 5 oder 10 Jahre.

Einzelheiten zu den Förderbedingungen finden Sie in unserem Internetauftritt unter www.kfw.de/modernisieren. Hier ist ebenfalls das aktuelle Merkblatt hinterlegt."

 

 

Aktuelle Zinssätze

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Neu 2004:

 

 

KfW-CO2-Programm: Energiesparhaus '60 

Nach 2004 weitergeführtes Programm, modifiziert 12/2003

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Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Bau von Energiesparhäusern mit zinsgünstigen langfristigen Krediten; für die Anfangsjahre kann zudem die Tilgung ausgesetzt werden. Bedingungen/Konditionen

Das Programm gilt neu jetzt auch für den Umbau bestehender Gebäude.)

 

Gefördert werden Gebäude für die der bauvorlageberechtigte Architekt (oder nachträglich ein staatl. anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz oder ein in Bundesprogrammen als Energieberater zugelassener Ingenieur) die Unterschreitung des Jahres-Primärenergiebedarfes von 60 kWh je qm Gebäude-Nutzfläche AN auf der Grundlage der EnEV verbindlich bestätigt.

Zusätzlich muss immer bestätigt werden, dass neben der Fördervoraussetzung zum Jahres-Primärenergieverbrauch (Qp) auch die Anforderung zum spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT') erfüllt wird. Dieser muss künftig – unabhängig von der Art der Heizungsanlage – mindestens 30 % unter Höchstwert, wie er in der Energieeinsparverordnung (EnEV) angegeben ist, liegen. 

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Um beide Fördervoraussetzungen erfüllen zu können, sind neben Investitionen in die Heizungsanlagentechnik zusätzlich auch Investitionen zur Verbesserung der energetischen Qualität der Gebäudehülle notwendig, wobei beides optimal aufeinander abgestimmt werden muss. Das ist bei der Planung des Hauses frühzeitig zu berücksichtigen.

Wir planen Ihr Haus so, dass es diesen Kriterien entspricht und fertigen dazu die entsprechenden Nachweise und Bestätigungen. (Eine Fertigung von Nachweisen für Drittplanungen ist, schon aus Haftungsgründen, leider nicht möglich.)

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KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm 

Zusätzliche Förderkomponenten seit Mai 2003

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Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informiert :

"Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass durch den Bund auf der Grundlage des Gesetzes zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform zusätzliche Mittel für die energetische Sanierung von Wohngebäuden bereit gestellt werden."

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Diese Mittel werden zur Schaffung neuer Fördermöglichkeiten im bereits bestehenden KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm eingesetzt. Die gegenwärtige Förderung in diesem Programm bleibt wie bisher bestehen; es werden darüber hinaus zusätzliche Förderkomponenten in das Programm integriert, z.B. 

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Einführung eines Teilschulderlasses bei Erreichen eines Niedrigenergiehausstandards, 

der Austausch von alten Heizungen soll als Einzelmaßnahme förderfähig werden; sowie 

Einführung der Förderung von KfW-Energiesparhäusern 40 (einschließlich Passivhäusern) im Rahmen des KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramms. 

Die KfW-Energiesparhäuser 60 werden weiterhin im KfW-Programm zur CO2-Minderung gefördert.

 

Die Förderbeträge und die Zinssätze stehen im Detail noch nicht endgültig fest. Die Aufnahme der neuen Förderbedingungen in das KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm erfolgt Ende Mai 2003.

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Neu seit 2004:

 

 

 

Förderbedingungen / Anträge

 

    

      

Gefördert wird der Aufwand, der unmittelbar durch die Baumaßnahme entstanden ist. In der Regel sind das die Bau- und Planungskosten.

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Bei Maßnahmen zur Modernisierung, Instandsetzung und Wohnumfeld- Verbesserung werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 250,00 Euro/qm Wohnfläche (Wohnfläche im Sinne der II. Berechnungsverordnung vor Vorhabensbeginn) gefördert. 

(Bei Maßnahmen zur Aufwertung von teilrückgebauten Wohngebäuden bezieht sich dir Förderung auf die nach dem Teilrückbau verbleibende Wohnfläche. )

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Anträge können über Banken und Sparkassen gestellt werden. Antragsberechtigt sind alle Träger von Maßnahmen an selbstgenutzten und/oder vermieteten Wohngebäuden (i.d.R. also der Eigentümer).

Umfang: Über das Programm werden Darlehen in Höhe von 8 Mrd. €  ausgereicht. 

 

Förderung: In diesem finanziellen Rahmen wird der Zinssatz für Anträge, die noch im Jahr 2003 bei der KfW gestellt wurden, in den ersten vier Jahren aus Mitteln des Bundes verbilligt. 

Leider gibt es hier eine Verschlechterung: Bei Anträgen, seit 02.01.2004 bei der KfW gestellt werden, wird der Zinssatz nur noch in den ersten drei Jahren durch den Bund verbilligt.  Die Laufzeit des Annuitätendarlehens beträgt bis zu 30 Jahre bei mindestens einem und höchstens fünf tilgungsfreien Anlaufjahren. Die Zinsbindungsfrist beträgt wahlweise 5 oder 10 Jahre.

Aktuelle Zinssätze

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Weitere Einzelheiten finden Sie unter www.kfw.de/modernisieren. Hier ist ebenfalls das aktuelle Merkblatt hinterlegt."

Neue Service-Angebote finden sich auch in der externen Beratungsplattform  www.baufoerderer.de.

Hausbesitzer, die Energiesparmaßnahmen durchführen wollen, können sich auf der KfW-Homepage unter www.kfw.de erstmalig auch über die Förderprogramme aller Bundesländer zum Thema "Energetische Gebäudesanierung" informieren. Der Nutzer findet hier einen schnellen Überblick und Links zu den Ansprechpartnern vor Ort.

(Für Fragen steht auch das Informationszentrums der KfW unter der Servicenummer 0 18 01 / 33 55 77 (Ortstarif) bzw. per Fax unter der Nummer 0 69 / 7 43 16 43 55 - montags bis freitags von 7:30 bis 19:30 Uhr - und per eMail unter der Adresse iz@kfw.de zur Verfügung. 

 

Was können wir für Sie tun?

Als Architekten verstehen wir uns auch in diesen Fragen als Ihr Partner und Berater. Für unsere Auftraggeber suchen wir nach geeigneten Förderprogrammen. Wir sind (den bautechnischen Teil betreffend) bei der Antragstellung behilflich und sorgen mit unserer Planung für die Einhaltung der Fördervoraussetzungen.

Fragen Sie uns!

 

 

(05.05.2003,

aktualisiert 29.12.2004)

 

 

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Rechtlicher Hinweis:

Für die Richtigkeit dieser Service-Informationen kann keine Gewähr übernommen werden.  Wegen der sehr unstetigen Förderpolitik muss kurzfristig mit Änderungen gerechnet werden.